Transparenzangaben
Wählergemeinschaft WFB
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl am 13. September 2026
1. Gegenstand dieser Transparenzbekanntmachung
Diese Transparenzbekanntmachung enthält die Informationen zu den nachfolgend aufgeführten politischen Anzeigen und politischen Werbemaßnahmen der WFB Wählergemeinschaft im Landkreis Rotenburg (Wümme) und sinngemäß für die einzelnen Wählergemeinschaften WFB in den Verwaltungseinheiten des Landkreises.
Dies gilt für den Inhalt der Abschnitte jeweils mit den Kennzeichnungen
WFB Landkreis Rotenburg (Wümme) 1 LK
WFB Sgm. Geestequelle 2 Gee
WFB Gem. Gnarrenburg 3 Gna
WFB Sgm. Selsingen 4 Sel
WFB Sgm. Tarmstedt 5 Tar
WFB Sgm. Zeven 6 Zev
WFB Sgm. Sittensen 7 Sit
WFB Rotenburg 8 Rot
WFB Sgm. Sottrum 9 Sot
WFB Gem. Scheeßel 10 Sch
WFB Sgm. Fintel 11 Fin
WFB Visselhövede 12 Vis
2. Anlass der Bekanntmachung
Sie erfolgt gemäß den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung sowie nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 über das Format und die technischen Spezifikationen von Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen politischer Anzeigen.
Die Anzeigen stehen in einem eindeutigen und wesentlichen Zusammenhang mit den Kommunalwahlen in o.g. Kommunalwahlen.
3. Stand dieser Bekanntmachung: 31.07.2026
4. Sponsoren
LK
WFB Landkreis Rotenburg (Wümme)
vertreten durch den Kreisvorsitzenden
Jürgen Sausmikat
Koppelweg 7
27419 Sittensen
Sel
WFB Samtgemeinde Selsingen
vertreten durch den WFB-Fraktionsvorsitzenden im Samtgemeinderat
Reinhard Lindenberg
Windershusen 3
27446 Ohrel-Anderlingen
5. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
Keine andere natürliche oder juristische Person oder Einrichtung übt einen bestimmenden Einfluss auf die Zusammensetzung, die Abstimmungen oder die Entscheidungen der Organe der Sponsoren aus.
6. Finanzierung der politischen Anzeigen
Die politische Werbung wird durch die o.g. Sponsoren aus eigenen Mitteln der jeweiligen eigenen Wählergemeinschaften finanziert.
Die für die politischen Anzeigen eingesetzten Mittel stammen aus öffentlichen und privaten Quellen innerhalb der Europäischen Union. Für die aufgeführten Anzeigen werden keine Mittel oder sonstigen Leistungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eingesetzt.
7. Politische Werbekampagne
Die aufgeführten Anzeigen und Werbemaßnahmen sind Teil der politischen Werbekampagnen der o.g. WFB Wählergemeinschaften zur Kommunalwahl am 13. September 2026.
Vorgesehener Gesamtzeitraum der Kampagnen:
vom 01. März 2026 bis zum 13. September 2026
8. Gesamtaufwand
Aggregierter Gesamtbetrag der von externen Anbietern politischer Werbedienstleistungen für die Kampagne erhaltenen oder noch zu erhaltenden Vergütungen:
Geschätzter Betrag 30.000€ als Summe für alle WFB Wählergemeinschaften im Landkreis. Keine genauere Angabe möglich, da die Kampangenplanung noch nicht abgeschlossen ist.
9. Einzelne politische Anzeigen und Werbemaßnahmen
9.1. LK
9.1.1 Anzeigen
9.1.1.1 Zeitungsanzeige „Land und Leben“
Interne Kennung oder Bezeichnung: Kreistagsskandidaten in ‚Land und Leben‘ Ausgabe September 2026
Art der politischen Anzeige: Veröffentlichung einer Anzeige in der Publikation „Land und Leben“
Auflage: 20.000 Exemplare
Vorgesehener Zeitraum beziehungsweise Erscheinungstag: 01.09.2026
Anbieter beziehungsweise Herausgeber politischer Werbung:
Land & Leben
Verlagsgesellschaft mbH
Auf dem Quabben 23
27404 Zeven
Tel.: 04281 / 719418-0
Erbrachte Dienstleistung: Veröffentlichung und Verbreitung einer politischen Anzeige in einem Printmedium
Aggregierter Betrag für diese politische Anzeige: 1.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer
9.2
9.3
9.4 Sel
9.4.1 Anzeigen
9.4.2 Außenwerbung
9.4.2.1 Interne Kennung oder Bezeichnung: Kreistagswahl
Art der politischen Anzeige: Bauzaunplakate
Zeitraum der Veröffentlichung oder Verbreitung: vom 20.07 bis 13.09.2026
Erbrachte Dienstleistung:
Herstellung von Bauzaunplakaten
Aggregierter Betrag dafür:
1.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer
9.4.2.2 Interne Kennung oder Bezeichnung: Samtgemeinderatswahl
Art der politischen Anzeige: Bauzaunplakate
Zeitraum der Veröffentlichung oder Verbreitung: vom 20.07 bis 13.09.2026
Erbrachte Dienstleistung:
Herstellung von Bauzaunplakaten
Aggregierter Betrag dafür:
weniger als 1.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer
9.7 Sit
9.7.1 Anzeigen
9.7.2 Außenwerbung
9.7.3 Zeitungsbeilagen
9.7.3.1 Interne Bezeichnung: Sonntagsjournal für Kreistag
Art der politischen Anzeige: Beilage im Sonntagsjournal der Zevener Zeitung
9.7.3.1 Interne Bezeichnung: Rotenburger Rundschau für Gemeinde und Samtgemeinde
Art der politischen Anzeige: Beilage in der Rotenburger Rundschau
10 Weitere Anzeigen oder Werbemaßnahmen
Weitere extern veröffentlichte politische Anzeigen werden jeweils mit einer eindeutigen Bezeichnung, dem konkreten Veröffentlichungszeitraum, dem jeweiligen Anbieter beziehungsweise Herausgeber und den dafür berechneten oder budgetierten Beträgen in diese Bekanntmachung aufgenommen.
11. Berechnungsmethode
Die genannten Beträge beruhen auf den von den jeweiligen Anbietern politischer Werbedienstleistungen in Rechnung gestellten, angebotenen, budgetierten oder vertraglich vereinbarten Vergütungen.
Die Beträge der einzelnen Anzeigen werden aus den jeweiligen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen übernommen. Der Gesamtbetrag der politischen Werbekampagne ergibt sich aus der Addition sämtlicher Vergütungen, die externe Anbieter für die Vorbereitung, Platzierung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung der zu dieser Kampagne gehörenden politischen Anzeigen erhalten haben oder voraussichtlich erhalten werden.
Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge einschließlich Umsatzsteuer. Sachleistungen werden mit ihrem marktüblichen Geldwert berücksichtigt. Soweit eine Vergütung nicht einer einzelnen Anzeige zugeordnet werden kann, wird sie ausschließlich im Gesamtbetrag der Kampagne berücksichtigt und entsprechend gekennzeichnet.
Die Angaben werden aktualisiert, sobald sich budgetierte oder vorläufige Beträge ändern oder endgültige Rechnungsbeträge vorliegen.
12. Zusammenhang mit einer Wahl
Die politischen Anzeigen stehen im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am 13. September 2026 auf lokaler beziehungsweise kommunaler Ebene im Landkreis Rotenburg (Wümme) und dessen Mitgliedsgemeinden und Verwaltungseinheiten.
Bei den Kommunalwahlen werden der Kreistag, die Stadräte, die Räte der Gemeinden und Samtgemeinden sowie Ortsräte und Hauptverwaltungsbeamte gewählt.
Soweit eine Anzeige ausschließlich eine bestimmte Wahl oder Kandidatur betrifft, wird dies bei der jeweiligen Anzeige zusätzlich angegeben.
Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige: https://www.lk-row.de/portal/seiten/wahlen-1033-23700.html
13. Verarbeitung personenbezogener Daten und Targeting
Bei den in dieser Bekanntmachung aufgeführten politischen Anzeigen werden keine Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren eingesetzt, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen.
Die Anzeigen werden als Print- beziehungsweise Außenwerbung ohne personenbezogene Auswahl einzelner Empfänger veröffentlicht oder verbreitet.
Sollten zusätzlich politische Online-Anzeigen oder bezahlte Beiträge in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, werden hierfür gesonderte beziehungsweise ergänzte Transparenzangaben einschließlich der gegebenenfalls eingesetzten Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren bereitgestellt.
14. Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen
Ein Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen ist für die hier aufgeführten, ausschließlich offline verbreiteten Anzeigen nicht einschlägig.
Soweit eine der aufgeführten Anzeigen zusätzlich als politische Online-Anzeige veröffentlicht wird, wird der entsprechende Archiveintrag nach seiner Verfügbarkeit ergänzt.
15. Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen
Hinweise darauf, dass eine von den WFB-Wählergemeinschaften veröffentlichten politischen Anzeige möglicherweise nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/900 entspricht, können kostenlos per E-Mail übermittelt werden an:
vorsitz@wfbrow.de
Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
- eine Bezeichnung, ein Foto oder sonstige Informationen, anhand derer die betreffende politische Anzeige identifiziert werden kann,
- eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die Anzeige möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
- den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Organisation.
Der Eingang der Meldung wird bestätigt. Die Meldung wird zeitnah, sorgfältig und objektiv geprüft. Soweit erforderlich, werden unvollständige oder unrichtige Angaben berichtigt und die Transparenzbekanntmachung aktualisiert.
16. Frühere Aussetzung oder Einstellung
Eine frühere Veröffentlichung der hier aufgeführten politischen Anzeigen oder einer früheren Fassung dieser Anzeigen wurde nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.
17. Aktualisierung und Aufbewahrung
Diese Transparenzbekanntmachung wird während des gesamten Veröffentlichungs- und Verbreitungszeitraums der politischen Anzeigen auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Bekanntmachung sowie alle während des Veröffentlichungszeitraums vorgenommenen Änderungen werden für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung der jeweils betroffenen politischen Anzeige aufbewahrt.
18. Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommission vom 9. Juli 2025 über das Format, das Muster und die technischen Spezifikationen der Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen politischer Anzeigen
Link zur EU-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400900
